Allgemeine Buchungs- & Geschäftsbedingungen 

ANMELDUNG 

  • Ihre Anmeldung wird von "AUSZEIT-wandern"schriftlich per E-Mail oder mündlich bestätigt und gilt dann als verbindlich. 


BEZAHLUNG 

  • Anzahlung: 25% nach Buchungsbestätigung  / Restbetrag spätestens 10 Tage vor Tourbeginn 


ALPENVEREIN-AUSWEISE

  • DAV und SAC Ausweise oder Ausweise jeglicher Art werden auf  Wandertouren von "Auszeit-wandern" aus administrativen Gründen nicht anerkannt.


RÜCKTRITT DURCH KUNDEN

  • Vor Tourbeginn kann der Kunde jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, verliert "AUSZEIT-wandern" den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.  "AUSZEIT-wandern" kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, außer am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe treten unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Wanderung oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
  •  "AUSZEIT-wandern"  hat unter Berücksichtigung der zeitlichen Distanz zwischen Rücktritt und Reisebeginn sowie der Erwartung einer Aufwandsersparnis und anderweit erzielten Erwerbs, der Eigenart der Tourengebote sowie  aufgrund seiner Erfahrung aus den zurückliegenden Geschäftsjahren nachfolgende Entschädigungspauschalen festgelegt.
  • Dem Reisenden wird der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Rücktrittskosten sind. 


 RÜCKTRITTSKOSTEN
 

  • ab Buchungszeitpunkt bis einschließlich 30 Tage vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
  • 29 bis 10 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises,
  • 10 bis 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises,
  • am Anreisetag 90 % des Reisepreises.
  • Für die Berechnung ist der Zugang des Rücktritts maßgeblich. Ausgenommen sind Krankheit/Unfall (Arzt Zeugnis erforderlich). 
  • Krankheit/Unfall bis 1 Tag vor Reisebeginn.  Der angemeldeten Person werden

       sämtliche bereits bezahlten Beträge rückerstattet, abzüglich Anzahlungen an 

       Unterkünfte, die "AUSZEIT-wandern" nicht zurückerstattet bekommt. 


 ANNULLATIONSKOSTENVERSICHERUNG

  • Aus obgenannten Gründen empfehle ich den Abschluss einer Annullationskostenreiseversicherung. 


ABSAGE durch "AUSZEIT-wandern"

  • Ich behalte mir vor, eine Tour abzusagen: 


a.) Wenn ich sehe, dass 15 Tage vor Tourbeginn eine minimale Gästezahl nicht

       erreicht wird,  werden den angemeldeten Personen sämtliche bereits
       bezahlten Beträge rückerstattet.

b.) Wenn die Verhältnisse im Wandergebiet zu schlecht sind und keine passende
       Ersatzroute gefunden werden kann. Den angemeldeten Personen werden
       sämtliche bereits bezahlten Beträge rückerstattet, abzüglich Anzahlungen an 
       Unterkünfte, die "AUSZEIT-wandern" nicht zurückerstattet bekommt.

c.) Wenn ich als Wanderführer kurzfristig nicht führen kann und kein Ersatz -
      Wanderführer finde. Den angemeldeten Personen werden
      sämtliche bereits bezahlten Beträge rückerstattet, abzüglich Anzahlungen an
      Unterkünfte, die "Auszeit" nicht zurückerstattet bekommt.
d.) Es ist Aufgabe des Wanderführers, nur Gäste mit auf die Tour zu nehmen, die
       den ausgeschriebenen Anforderungen gewachsen sind. Ist das bei jemandem 
       nicht der Fall, kann diese Person mit Begründung durch den Wanderführer
       von der Tour ausgeschlossen werden. Geld wird keines zurückerstattet. 


AUSRÜSTUNG

  • Die in der beiliegenden Ausrüstungsliste aufgeführten Ausrüstungsteile mit  "+"sind als zwingend notwendig zu betrachten. Wetterveränderungen im Gebirge können mit extremen Temperaturveränderungen und Niederschlägen verbunden sein. So behalte ich mir als verantwortlicher Wanderführer aus Sicherheitsgründen das Recht vor, mangelhaft ausgerüstete Teilnehmer von der Tour auszuschließen. Bereite deine Ausrüstung gewissenhaft vor. Bei neuen Ausrüstungsgegenständen empfehle ich, diese vorgängig in der Praxis  zu testen. Die Bergwanderschuhe sollten gut eingelaufen und die Teleskop-Wanderstöcke funktionstüchtig sein.  Bei Fragen zur Ausrüstung stehe ich dir gerne zur Verfügung. Bitte Ausrüstung selbst besorgen, keine Mietmöglichkeit bei "AUSZEIT-wandern". Falls noch Schnee im Tourengebiet liegt, werden die "Schuhketten" von "Auszeit-wandern" zur Verfügung gestellt.


VERSICHERUNG
 

  • "AUSZEIT-wandern" hat eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, aber für Unfall- und Bergungskosten etc. sind Sie selbst zuständig.


  • Der persönliche Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden. Der Teilnehmer ist selbst verantwortlich und  verpflichtet, für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.



 HAFTUNG

  • Als diplomierter Bergwanderführer mit internationalem UIMLA Fachausweis, manage ich das Risiko in der Natur professionell. 
  • Trotz sorgfältiger Planung und Professionalität können bei draußen in der Natur stattfindenden Aktivitäten nie sämtliche Risiken ausgeschlossen werden.
  • Durch die Buchung anerkennen Sie verbleibende Restrisiken und Gefahren und verzichten auf jegliche Geltendmachung von Schadenersatz und anderen Ansprüchen gegenüber "AUSZEIT-wandern". 



PROGRAMMÄNDERUNGEN

  • Wechselnde, manchmal extreme Wetter- und Schneeverhältnisse machen einen Teil der Faszination des Bergwanderns aus. Sie sind damit einverstanden, dass "AUSZEIT-wandern" in einem solchen Fall das Programm ohne Rücksprache mit den Gästen anpassen darf und eine Alternative mit ähnlichen Schwierigkeiten und Voraussetzungen zusammenstellt. 
  • Allfällige Mehrkosten für Reise und Unterkunft gehen dabei zu Ihren Lasten.


RISIKEN IN DEN BERGEN

  • Touren in den Bergen sind manchmal mit einem erhöhten Risiko verbunden. Ich verpflichte mich zu einer sorgfältigen Vorbereitung und Durchführung der Tour, trotzdem bleibt ein Restrisiko zurück.


BILDRECHTE

  • Auf unseren Touren werden Fotos und Filme vom Wanderführer und von Teilnehmern gemacht und mir manchmal zugesendet. Die Teilnehmer erklären sich mit der Verwendung dieses Bildmaterials durch "AUSZEIT-wandern" einverstanden.

 
FAHRGEMEINSCHAFT 
 

  • Mit meinen Wanderungen versuche ich so umweltfreundlich wie möglich unterwegs zu sein. Deshalb begrüße ich es, wenn Du mit der Bahn anreist bzw. eine Fahrgemeinschaft bilden möchtest. Jedes Auto weniger ist ein Gewinn für die Umwelt

 

  • Ab 2025 ist der Tour-Treffpunkt gleich Tour-Start. Die Touren sind so geplant, dass man den Ort am gleichen Tag pünktlich mit dem ÖV ab Zürich und Basel gut erreichen kann.

  

  • Falls Ihr privat anreisen möchtet, erlaube ich mir ab 2025, Euch eine Teilnehmerliste mit den Kontaktdaten der Tour-Teilnehmer zu schicken zwecks Bildung von Fahrgemeinschaften. Falls dies nicht erwünscht ist, bitte ich darum, mir das bei der Anmeldung mitzuteilen. 

 

TOURDOKUMENTE

 

  • Die übermittelten Tourdokumente von «Auszeit-wandern» zu den Touren sind nur für die Person oder Organisation bestimmt, an die sie gerichtet sind. Jede Überprüfung, Weiterverbreitung oder sonstige Nutzung gegenüber Dritten ist nicht erlaubt.   

 

GERICHTSSTAND 

  • Für alle Streitfälle sind deutsche Gerichte zuständig, und zwar unabhängig der Nationalität der Teilnehmer und des Schadensorts. Gerichtsstand ist definiert anhand des Standortes des vermittelten Veranstalters. 


SCHUTZ DER PERSÖNLICHEN DATEN 

  • Ihre persönlichen Angaben werden nur für "Auszeit-wandern" intern und in Zusammenhang mit Ihren gebuchten Touren verwendet. Es gilt die Datenschutzerklärung auf der Webseite von "auszeit-wandern".

 
 Weil am Rhein, 25.03.2025